FAQ

Thema 1

Dürfen Ausländer in den VAE Immobilien erwerben?

Ja – Ausländer können in sogenannten Freehold-Zonen in vollem Umfang Eigentum erwerben. Dazu zählen unter anderem bekannte Stadtteile wie Dubai Marina, Downtown Dubai, Business Bay oder Palm Jumeirah.

DBC unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Lagen und begleitet Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess – vom Kaufvertrag bis zum offiziellen Grundbucheintrag (Title Deed).

Wie werden Immobilien in den VAE steuerlich behandelt?

Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten steuerliche Vorteile:

  • Keine Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen
  • Keine Kapitalertragssteuer auf Veräußerungsgewinne
  • Keine Erbschafts- oder Vermögenssteuer

Es können jedoch Umsatzsteuerregelungen (5 % VAT) z. B. bei gewerblich genutzten Immobilien oder kurzfristiger Vermietung gelten. DBC prüft individuell, welche steuerlichen Rahmenbedingungen auf Ihre Situation zutreffen – in den VAE wie auch in Ihrem Heimatland (Stichwort: Doppelbesteuerung).

Welche Services bietet DBC nach dem Immobilienkauf an?

Unser After-Sales-Service umfasst:

  • Vermietungsmanagement & Mieterbetreuung
  • Technische Objektpflege & Instandhaltung
  • Verwaltung & Zahlungsmanagement
  • Strategische Begleitung beim Wiederverkauf

So bleibt Ihre Investition auch langfristig profitabel – ohne eigenen Aufwand.